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Sprachreisen nach Spanien: Bildungsurlaub in Spanien, Barcelona
In Bundesländern anerkannter Bildungsurlaub
Unsere Gruppenkurse Spanisch sind
von den unten aufgeführten Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.
Die Anforderungen zur Anerkennung in den jeweiligen Bundesländern sind aber
teils sehr unterschiedlich. Auch können sich die vom einzelnen Bundesland gestellten
Anforderungen zur Teilnahme an als Bildungsurlaub anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen in der Zwischenzeit geändert haben.
Unser Tipp: Fragen Sie uns einfach. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über
den aktuellen Stand von Bildungsurlaub für Spanischkurse und Sprachreisen
Spanien im Centro Humboldt in Barcelona.
| Bundesland |
Anerkannte Spanischkurse bei Centro Humboldt
Barcelona
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| Berlin |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
| Brandenburg |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
| Hamburg |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
| Schleswig-Holstein |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
| Mecklenburg-Vorpommern |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
| Rheinland Pfalz |
Super-Intensivkurse, Kombinierte
Kurse |
Sollten Sie Bildungsurlaub für die Buchung eines Kurses beanspruchen wollen,
senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen kostenlos zu.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wer kann Bildungsurlaub in Anspruch
nehmen?
Sprachreisen Spanien als Bildungsurlaub
Als Arbeitnehmerin und
Arbeitnehmer haben Sie aufgrund einer Regelung der Bundesregierung aus dem Jahr
1976 das Recht auf individuelle Fort- und Weiterbildung. Da Bildung jedoch in
die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es in jedem Bundesland eine
eigene gesetzliche Regelung.
Die Sprachreisen müssen im jeweiligen Bundesland von der
zuständigen Behörde anerkannt sein. Häufig genügt es jedoch, wenn ein
Sprachkurs nur in einem Bundesland anerkannt ist, um auch von Arbeitgebern in
anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Bitte klären Sie dies im Einzelfall
mit Ihrem Betrieb.
Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie in der Regel, nach
6-monatiger Betriebszugehörigkeit.
Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt meistens 5 Tage
pro Jahr, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block
von 10 Tagen zusammengefaßt werden kann. Dies ist bei Sprachkursen besonders
empfehlenswert.
Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich informiert
werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe
dagegen sprechen.
Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, darf
dieser nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden. Für die Dauer des
Bildungsurlaubs erhalten Sie weiter Ihr reguläres Gehalt.
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