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Sprachreisen nach Spanien: Bildungsurlaub in Spanien, Barcelona
In Bundesländern anerkannter Bildungsurlaub 

Unsere Gruppenkurse Spanisch sind von den unten aufgeführten Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.
Die Anforderungen zur Anerkennung in den jeweiligen Bundesländern sind aber teils sehr unterschiedlich. Auch können sich die vom einzelnen Bundesland gestellten Anforderungen zur Teilnahme an als Bildungsurlaub anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen  in der Zwischenzeit geändert haben.
Unser Tipp:
Fragen Sie uns einfach. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über den aktuellen Stand von Bildungsurlaub für Spanischkurse  und Sprachreisen Spanien im Centro Humboldt in Barcelona. 

Bundesland

Anerkannte Spanischkurse bei Centro Humboldt Barcelona

Berlin Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse
Brandenburg Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse
Hamburg Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse
Schleswig-Holstein Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse
Mecklenburg-Vorpommern Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse
Rheinland Pfalz Super-Intensivkurse, Kombinierte Kurse

Sollten Sie Bildungsurlaub für die Buchung eines Kurses beanspruchen wollen, senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen kostenlos zu.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bildungsurlaub

Wer kann Bildungsurlaub in Anspruch nehmen? 
Sprachreisen Spanien als Bildungsurlaub

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben Sie aufgrund einer Regelung der Bundesregierung aus dem Jahr 1976 das Recht auf individuelle Fort- und Weiterbildung. Da Bildung jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es in jedem Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung.

Die Sprachreisen müssen im jeweiligen Bundesland von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Häufig genügt es jedoch, wenn ein Sprachkurs nur in einem Bundesland anerkannt ist, um auch von Arbeitgebern in anderen Bundesländern anerkannt zu werden. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit Ihrem Betrieb.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie in der Regel, nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit.

Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt meistens 5 Tage pro Jahr, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block von 10 Tagen zusammengefaßt werden kann. Dies ist bei Sprachkursen besonders empfehlenswert.

Der Arbeitgeber muß rechtzeitig schriftlich informiert werden. Er kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, darf dieser nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet werden. Für die Dauer des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiter Ihr reguläres Gehalt.

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